Lexikon -Schutz bei HIV-Infektion bei beruflicher Tätigkeit und bei übrigen Erkrankungen des zentralen Nervensystems
Ist diese Leistung vereinbart, besteht für das mitversicherte Kind auch dann Versicherungsschutz, wenn es sich während einer beruflichen Tätigkeit (zum Beispiel als Krankenpfleger) mit dem HIV-Virus infiziert. Darüber hinaus leistet die Versicherung, wenn das Kind an einer genau definierten Erkrankung des Zentralnervensystems leidet (z.B. Morbus Alzheimer, Demenz, Creutzfeldt-Jacob-Krankheit, Epilepsie).